Heine & Gerlach GmbH

Ihre Buchhaltung, Lohn­abrechnung und Unternehmens­beratung aus einer Hand.

Wir unterstützen Unternehmen mit Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Büroservice und Unternehmensberatung. In Zusammenarbeit mit mehreren Kanzleien in Hamburg begleiten wir Sie verlässlich im Rahmen von § 6 Nrn. 3 und 4 StBerG.

Schwerpunkte
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Büroservice
Arbeitsweise
Kundenorientiert, erfahren und verlässlich

Über 20 Jahre Erfahrung, feste Ansprechpartner und Lösungen, die auf den langfristigen Erfolg unserer Kunden ausgerichtet sind.

Kompetenz

Erfahrung, Struktur und digitale Prozesse.

Heine & Gerlach verbindet langjährige Praxis mit kundenorientierter Beratung. So entstehen Lösungen, die im Alltag funktionieren und den Unternehmenserfolg nachhaltig unterstützen.

Seit 2001
01
Über 20 Jahre Erfahrung seit 2001
02
Finanzbuchhaltung im Rahmen von § 6 Nrn. 3 und 4 StBerG
03
Lohnabrechnung, Gehaltsabrechnung und Baulohn
04
Büroservice und Unternehmensberatung in Zusammenarbeit mit Kanzleien in Hamburg
Arbeitsweise

Ein Partner, der zuverlässig begleitet.

Integrität, Innovation und Kundenorientierung prägen unsere tägliche Arbeit. Wir setzen auf nachvollziehbare Prozesse, offene Kommunikation und langfristige Partnerschaften.

Integrität

Ehrliches und transparentes Handeln bildet die Grundlage für verlässliche Zusammenarbeit und langfristiges Vertrauen.

Innovation

Kreative Lösungen und neue Ideen helfen dabei, Prozesse zu verbessern und Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen.

Kundenorientierung

Der Erfolg unserer Kunden steht an erster Stelle. Deshalb entwickeln wir Lösungen, die praxisnah und langfristig tragfähig sind.

News

Aktuelle Hinweise zu Buchhaltung, Fristen und digitalen Prozessen.

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Agenda

E-Rechnung mit Agenda: Alles, was Sie wissen müssen

Die E-Rechnung wird zum Standard. Mit Agenda lassen sich Eingangs- und Ausgangsrechnungen strukturiert verarbeiten und sauber in bestehende Buchhaltungsabläufe integrieren.

20. Oktober 20245 Min. Lesezeit
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Abrechnungspflichten

Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse (KSK)

Unternehmen, die kreative oder publizistische Leistungen einkaufen, sollten die Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse sorgfältig prüfen. Versäumnisse können Nachforderungen auslösen.

11. Oktober 20244 Min. Lesezeit
Zu den News
Nächster Schritt

Sprechen wir über die passende Unterstützung für Ihr Unternehmen.

Ob laufende Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Büroservice oder betriebswirtschaftliche Beratung: Ein erstes Gespräch klärt Bedarf, Prioritäten und die nächsten Schritte.

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